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Die Kärntner Landesholding (KLH-GRUPPE)
Die Kärntner Landesholding (KLH) ist eine durch Landesgesetz eingerichtete eigentümerlose juristische Person und darf Vermögen, insbesondere Beteiligungen an Unternehmen, erwerben, halten, verwalten und veräußern sowie Gesellschaften gründen.
Insgesamt verwaltet die KLH als strategische Steuerungsholding derzeit direkt 8 Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen (KLH-GRUPPE).
Weitere Informationen zur Kärntner Landesholding
Das Sondervermögen "Zukunft Kärnten" (zukunftsfonds)
Zwecks Finanzierung und Unterstützung von im Interesse des Landes Kärnten gelegenen Vorhaben und Maßnahmen wurde in einem eigenen Rechnungskreis der Kärntner Landesholding ein zweckgebundenes Sondervermögen mit der Bezeichnung „Zukunft Kärnten“ eingerichtet.
Seit der Begebung der Wandelanleihe am 24.06.2005 konnten bis 30.06.2010 von 70 eingereichten und behandelten Anträgen an das Sondervermögen „Zukunft Kärnten“ insgesamt 39 Hauptprojekte (Antragsteller) mit einem Projektvolumen von rd. EUR 226,5 Mio. rechtsverbindlich aus dem Sondervermögen „Zukunft Kärnten“ der KLH zugesagt werden.

