
Sondervermögen „Zukunft Kärnten“ (zukunftsfonds)
Zur (direkten und indirekten) Finanzierung und Unterstützung von im Interesse des Landes Kärnten gelegenen Vorhaben und Maßnahmen wurde ein zweckgebundenes Sondervermögen der Kärntner Landesholding (KLH) mit der Bezeichnung „Zukunft Kärnten“ eingerichtet.
Die Geschäftsführung im Rahmen des Sondervermögens „Zukunft Kärnten“ hat unter Bedachtnahme auf die Interessen des Landes Kärnten unter Beachtung volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte und öffentlicher Interessen, insbesondere in Hinblick auf die Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Kärnten und die nachhaltige Sicherung bestehender Arbeitsplätze sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze, zu erfolgen. Das Sondervermögen wird in einem eigenen Rechnungskreis, getrennt vom übrigen Vermögen der Kärntner Landesholding, verwaltet.
Gemäß Art 64 a der Kärntner Landesverfassung (K-LVG) ist festgelegt, dass zur Sicherung des Sondervermögens „Zukunft Kärnten“ von der Kärntner Landesholding ein Betrag von EUR 500 Mio. (Kernvermögen) langfristig zu veranlagen ist. Die Reduzierung oder Auflösung dieses Kernvermögens bedarf der einstimmigen Zustimmung des Aufsichtsrats der KLH und der einstimmig zu erteilenden Genehmigung der Landesregierung. Für die Erteilung der Genehmigung durch die Landesregierung ist die Zustimmung oder Ermächtigung des Landtages erforderlich, die nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden darf.
Weiters ist in § 8 Abs 5 b K-LHG festgelegt, dass der Vorstand im Rahmen des Sondervermögens „Zukunft Kärnten“ bis längstens 31.12.2019 eine Schwankungsreserve von zumindest zusätzlichen EUR 20 Mio. zu bilden hat. Diese Schwankungsreserve dient dem Ausgleich von Renditenschwankungen des veranlagten Kernvermögens, der Liquiditätssicherung der KLH und allfälligen notwendigen Eigenkapitalmaßnahmen bei den Konzerngesellschaften. Eine Erhöhung der Schwankungsreserve bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates.
Die Finanzierung und Unterstützung von Vorhaben und Maßnahmen aus den Mitteln des Sondervermögens „Zukunft Kärnten“ darf ausschließlich aus tatsächlich vereinnahmten Erträgnissen der Veranlagung des Kernvermögens oder der Schwankungsreserve, nicht jedoch aus dem Kernvermögen oder der Schwankungsreserve selbst erfolgen.
Seit der Begebung der Wandelanleihe am 24.06.2005 konnten bis 31.01.2010 von 70 eingereichten und behandelten Anträgen an das Sondervermögen „Zukunft Kärnten“ insgesamt 39 Hauptprojekte (Antragsteller) mit einem Projektvolumen von rd. EUR 227,5 Mio. rechtsverbindlich aus dem Sondervermögen „Zukunft Kärnten“ der KLH zugesagt werden, wobei von den zugesagten Projekten 12 Hauptprojekte bereits abgearbeitet wurden. 27 Hauptprojekte befinden sich derzeit in Umsetzung bzw. werden abgearbeitet. Diese vom Sondervermögen zur Verfügung gestellten Mittel lösen ein Gesamtinvestitionsvolumen von mind. rd. EUR 5,04 Mrd. aus und ermöglichen die Realisierung von mehreren hundert Teilprojekten hauptsächlich im Infrastrukturbereich in Kärnten.
Im Geschäftsjahr 2009 wurden 7 Projekte (darin enthalten ist die rechtsverbindliche zur Verfügungstellung finanzieller Mittel für zwei bereits in den Vorjahren grundsätzlich beschlossener Projekte) mit einem Projektvolumen von rd. EUR 16,2 Mio. vom Aufsichtsrat der KLH genehmigt, was laut den Antragstellern ein Gesamtinvestitionsvolumen von mind. rd. EUR 42,2 Mio. auslöst. Insgesamt sind per 31.01.2010 rd. EUR 185,1 Mio. von den Antragstellern auch tatsächlich abgerufen worden. Der restliche Betrag in der Höhe von rd. EUR 42,4 Mio. stellt per 31.01.2010 eine Verbindlichkeit der KLH dar und wird nach entsprechender Anforderung und allfälligem Nachweis der gesetzes-, richtlinien-, antrags- und beschlusskonformen Mittelverwendung überwiesen. Die bis zum tatsächlichen Mittelabruf anfallenden Zinsen werden dem Sondervermögen „Zukunft Kärnten“ zugeführt.
Durch diese gesetzlich vorgegebene Vorgehensweise ist sichergestellt, dass keine „Doppelverwendung“ bereits zugesagter Mittel erfolgt, und die Projektwerber entsprechend den erfolgten Zusagen gemäß Projektfortschritt die rechtswirksam zugesagten Mittel auch tatsächlich erhalten.
Unter Beachtung der Gesamtverantwortung des Vorstandes der Kärntner Landesholding ist für die Projektbetreuung – entsprechend der internen Geschäftsverteilung – der Vorstandsbereich VDir. Dr. Megymorez ressortmäßig zuständig. Auf operativer Ebene wird der organisatorische Teil von Prok. Mag. (FH) Zankl bearbeitet und der rechtliche Teil von VDir. Dr. Megymorez mitbetreut.
Nachdem in der Vergangenheit primäres Augenmerk auf den Aufbau und die Installierung einer funktionierenden Ablauforganisation (Antrags- und Vertragswesen, Koordination zu befassender Gremien) gelegt worden ist, ist künftig der Fokus vermehrt auf die nachprüfende ordnungsgemäße Mittelverwendung zu richten. Bis dato ist es gelungen, rd. EUR 3,15 Mio. rückerstattet zu erhalten und wiederum dem Zukunftsfonds zuzuführen.
Aus generalpräventiven Gründen ist eine Verstärkung dieser überprüfenden Komponente bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Faktors auszubauen. Entsprechend den Richtlinien des Sondervermögens „Zukunft Kärnten“ soll auch künftig der Weg fortgesetzt werden, mit wirksamen Maßnahmen innovative Impulse zur Steigerung der Dynamik, Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung Kärntens herzustellen und einen Beitrag dafür zu leisten, dass Kärnten als leistungsfähige Region von überregionaler Bedeutung mit Drehscheibenfunktion im Alpen-Adria-Raum positioniert wird. Durch zusätzliches Wachstum und Beschäftigung soll der Lebensraum Kärnten somit noch attraktiver gestaltet werden.

