Jugendstartgeld
Gesamtinvestitionssumme:
Unterstützung aus dem Zukunftsfonds:
Antragsteller:
Land KärntenProjektbeschreibung laut Antragsteller (Auszug):
Österreich hat in den letzten 20 – 30 Jahren einen stark rückgängigen Verlauf der Geburtenzahlen zu verzeichnen. Die Geburtenanzahl ist österreichweit von über 131.000 (1961) p.a. auf ca. 75.000 (aktuell) zurückgegangen.
Die demografische Entwicklung in Österreich und auch in Kärnten verbunden mit der Einkommensentwicklung zeigt, dass auf unsere Jugendlichen aber auch auf deren Familien zukünftig große Herausforderungen zukommen.
Einerseits verfügen Jugendliche im Alter zwischen 16 - 19 oftmals noch über kein eigenes Einkommen, andererseits sind Familien – im Besonderen kinderreiche Familien - durch die notwendigen Investitionen in Ausbildung, Mobilität ihrer Kinder übermäßig gefordert. Wesentliche Kostenfaktoren für kinderreiche Familien stellen derzeit unter anderem die Ausbildung und die Begründung des ersten Wohnsitzes dar. Es sind aber auch Kosten für die Mobilität insbesondere im Zusammenhang mit Ausbildung, Fortbildung und Arbeitsplatz oft massiv. Es ist davon auszugehen, dass die derzeit sehr niedrige Inflation in Österreich mittelfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit ansteigen wird, wodurch eine weitere Belastung insbesondere für Familien zu erwarten ist.
Investitionen für Bildung, Weiterbildung, Mobilität, Wohnsitzbegründung etc. sollen daher insbesondere für Jugendliche und deren Familien zukünftig erleichtert werden. Dementsprechend wird ab 1. Jänner 2010 das Kärntner Jugendstartgeld als Pilotprojekt zur Förderung von Jugendlichen seitens des Landes Kärnten in Kraft treten.
Ziele und Zielgruppe
Ziel ist durch diese Förderung sowohl den Jugendlichen selbst, aber insbesondere den betroffenen Familien eine Hilfestellung in einer wichtigen Lebensphase ihrer Kinder zu geben. Durch die Förderungsschwerpunkte ist sichergestellt, dass nur wichtige Investitionen für Jugendliche für die Verbesserung der Mobilität, Bildung und notwendigen Wohnsitzbegründung gefördert werden. Da die Förderung bei Familien/AlleinerzieherInnen mit mehreren Kindern kumulativ gewährt wird ist die Förderung insbesondere auch bei kinderreichen Familien/AlleinerzieherInnen besonders effektiv. Die Schwerpunkte der Förderung betreffen Kosten für Bildung, mit Bildung verbundene Heimkosten und Kosten für die Verbesserung der individuellen Mobilität, welche insbesondere für den Einstieg in die Arbeitswelt oft von Bedeutung ist.
Zielgruppe ist die Altersgruppe der Jugendlichen zwischen 18 und 19 und muss die Antragstellung zwischen dem 18. und dem 19. Geburtstag des Antragstellers/der Antragstellerin erfolgen. Nach Angaben der Kärntner Landesstatistik wären derzeit laut Bevölkerungsstatistik ca. 6.500 Personen pro Jahr antragsberechtigt.
Eckpunkte der Unterstützung
Die Unterstützung soll für nachgewiesen Kosten zur Entlastung von Familien und AlleinerzieherInnen für nachgewiesene Kosten in folgenden Bereichen gewährt werden können:
- Fahrschulbesuch in Kärnten für den Führerschein (nach positiv bestandenem Führerschein) (Moped, L 17 und allg. Klasse B)
- Mietzuschüsse für Lehrlinge und Schüler, wenn arbeits- oder schulbedingt ein eigener Wohnsitz aus sachlichen Gründen dringend notwendig ist und Vermieter ein nicht naher Familienangehöriger ist.
- Ausbildungskosten bei einem Bildungsträger in Kärnten.
Nutzen für Kärnten laut Antragsteller (Auszug):
Durch die Förderung von ca. 10.000 Antragsstellern werden insbesondere kinderreiche Familien durch gezielte Fördermaßnahmen für Jugendliche unterstützt. Mobilität, Wohnsitzbegründung aber auch Weiterbildung sind wesentliche Faktoren für die Zukunftsentwicklung unserer Jugend; stellen aber für die betroffenen Familien große Herausforderungen dar. Durch die Förderung in Höhe von 6,1 Mio. € wird ein Gesamtvolumen von ca. 12 Mio. € gefördert bzw. ausgelöst und sowohl den Familien als auch den Jugendlichen eine gute Basis für Bildung und Arbeit in Kärnten geboten.
Um die in der Projektbeschreibung detailliert dargestellten Geburtenentwicklung in Österreich/Kärnten entgegenzuwirken ist eine gezielte effiziente und effektive Förderung für Familien/Alleinerziehern mit Jugendlichen notwendig.
Nähere Informationen:
050 536 22205
oder


Landesjugendreferent Kärnten