Kärntner Landesholding
Kärnten Karte mit Projektinformationen

Breitband-Initiative 2010

Gesamtinvestitionssumme:

rd. EUR 3,05 Mio.

Unterstützung aus dem Zukunftsfonds:

rd. EUR 0,82 Mio.

Projektstatus:

In Bearbeitung

Antragsteller:

Land Kärnten

Projektbeschreibung laut Antragsteller (Auszug):

Seitens des Europäischen Rates in Brüssel wurde im März 2010 das Ziel „die Realwirtschaft wieder in Schwung zu bringen“ formuliert. Diesbezüglich wurde u. a. mit Verordnung (EG) Nr. 473/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) abgeändert. Demnach ist nunmehr die Priorität „Breitband-Internetinfrastrukturen im ländlichen Raum“ aufgenommen, welche folgende Vorhabensarten definiert:

  • Aufbau von Breitbandinfrastrukturen einschließlich Backhaul-Einrichtungen
  • Modernisierung der vorhandenen Breitbandinfrastruktur
  • Schaffung der passiven Breitbandinfrastruktur (z.B. Bauarbeiten an Leitungsrohren und anderen Netzwerkelementen) auch in Synergie mit anderen Infrastrukturen (Strom-, Verkehrs-, Wasserversorgungs- und Kanalisationsnetze).

   
Für Gesamtösterreich stehen für diese Infrastruktur Euro 30,0 Mio. zur Verfügung, welche sich aus Mitteln der Europäischen Union, aus Mitteln des Bundes sowie aus solchen der Bundesländer zusammensetzen. Die Verteilung an die Bundesländer sowie innerhalb dieser wird derzeit auf der Basis einer Sonderrichtlinie „Breitband Austria Zwanzigdreizehn“, welche unter Einbeziehung und Mitwirkung der Bundesländer durch die Ministerien BMVIT und BMLFUW erstellt wurde, ausgearbeitet. 

Durch die Unterstützung aus Mitteln des Sondervermögens „Zukunft Kärnten“ soll sichergestellt werden, dass der Co-Finanzierungsanteil des Landes Kärnten abgesichert ist und damit aus Mitteln der EU, des BMVIT und des Landes Kärnten (Sondervermögen „Zukunft Kärnten“) acht bis zehn Ausbauprojekte im infrastrukturellen Bereich in den ländlichen Kärntner Regionen auf Gemeineebene generiert und umgesetzt werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden 98 % aller Haushalte und Betriebe im Dauersiedlungsraum mit mindestens 1 Mbit/s an Infrastruktur versorgt. Durch die zur Verfügung stehenden ELER-Mittel ist es notwendig, vom Land Kärnten eine Co-Finanzierung sicherzustellen, um EU- und Bundesmittel zu erhalten. Aufgrund der derzeit auf Bundesebene ausgearbeiteten Förderrichtlinie, welche in Abstimmung mit den Bundesländern erfolgt, sollen in Kärnten acht bis zehn Infrastrukturprojekte in Gemeinden umgesetzt werden, wobei Gemeinden selbst oder Gemeinden nahe stehende Institutionen Fördernehmer sein sollen. Die exakte Zahl der Projekte in den Gemeinden hängt jedoch von der Zahl der antragstellenden Gemeinden und dem Umfang der jeweiligen Projekte in den Gemeinden sowie der technischen Beurteilung ihrer Sinnhaftigkeit ab. 

  • Das Land Kärnten bzw. die Entwicklungsagentur Kärnten GmbH – EAK ist sohin nicht selbst Errichter der Infrastruktur, sondern erfolgt die Errichtung der Infrastruktur in Gemeinden entweder durch die Gemeinden selbst oder von Gemeinden nahe stehenden Institutionen, wobei vom Land Kärnten und der Entwicklungsagentur Kärnten GmbH – EAK darauf geachtet wird, dass die Vergabe der Fördermittel an die Errichter der Infrastruktur den vergaberechtlichen Bestimmungen entspricht und die Gemeinden auf die Einhaltung dieser vergaberechtlichen Bestimmungen zu achten haben. 
  • Aufgabe ist es nicht, Provider oder inhaltliche Projekte damit umzusetzen, sondern ausschließlich die Errichtung der Infrastruktur in Gemeinden, welche unter Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen vergeben werden.

   

Nutzen für Kärnten laut Antragsteller (Auszug):

Dies bedeutet eine nachhaltige Sicherung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Kärnten vor allem im Hinblick auf die Klein- und Mittelunternehmen sowie Privathaushalte, zumal Breitbandanbindungen durch die Massentauglichkeit zu Kostenreduktionen führen, welche im Rahmen ihrer Anwendungen und Herstellungen auch den Klein- und Mittelunternehmungen, jedoch hauptsächlich den Kleinstunternehmungen zur Verfügung stehen.

 



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