Kärntner Landesholding
Kärnten Karte mit Projektinformationen

Konjunkturbelebungspaket

Gesamtinvestitionssumme:

rd. Euro 428 Mio.

Unterstützung aus dem Zukunftsfonds:

Euro 8 Mio.

Projektstatus:

in Bearbeitung

Antragsteller:

Land Kärnten

Beschreibung laut Antragsteller (Auszug):

 

Aufgrund der zwischen dem Land Kärnten, dem Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds sowie der Kärntner Landes- und Hypothekenbank Holding (KLH) abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung über die indirekte Finanzierung | Unterstützung zur KWF-Förderung im Rahmen des Konjunkturpaketes 2005 – 2006 vom 20.03.2006 wurde im November 2005 die »Leitlinie zur KWF-Förderung im Rahmen des Konjunkturpaketes 2005 – 2006« gemäß Kärntner Landesholding-Gesetz (§ 8 Abs. 6) und Richtlinien Zukunftsfonds (Punkt 4.1.) sowie laut des von der Kärntner Landesregierung am 09.08.2005 gefassten Beschluss im Rahmen des gemeinsamen Konjunkturpaketes zwischen Land Kärnten und der Republik Österreich erlassen.

Zur Finanzierung von arbeitsplatzschaffenden bzw. –erhaltenden Investitionen in den Regionalfördergebieten Kärntens werden dem KWF Mittel der Kärntner Landesholding Sondervermögen »Zukunft Kärnten« in der Höhe von insgesamt EUR 25  Mio. zur Verfügung gestellt.

Die rechtliche Grundlage bildeten die bestehenden Richtlinien »Gewerbe und Industrie« und »Tourismus« und die Programme »Investitionen in Gewerbe und Industrie« und »Tourismus-Investitionsförderung von Beherbergungsbetrieben «. Für die Förderung galten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend der Förderung im Rahmen des Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetzes (LGBl.Nr. 6|1993 i.d.g.F.).

Das Verfahren und die weitere Abwicklung richtete sich nach den Bestimmungen der | dem jeweils anwendbaren Richtlinie | Programm. Als Antrag galt der KWF-Förderantrag bzw. war auch bei der Bundesförderstelle korrespondierend ein Antrag zu stellen.Die Antragstellung beim KWF musste bis spätestens 31.08.2006 inklusiver vollständiger Unterlagen erfolgen. Die Genehmigung der Projekte erfolgte bis 31.12.2006.

Projekte im Rahmen des Konjunkturpaketes, die durch den KWF geprüft und für förderfähig beurteilt wurden, wurden nach den KWF internen Beschlüssen in periodischen Abständen der Kärntner Landesregierung zur Zustimmung | Beschlussfassung vorgelegt. Die Beurteilung erfolgte u.a. auch durch Überprüfung der Punkte 3.1. bis 3.9. der Richtlinien Zukunftsfonds.Die Beurteilung erfolgte in Form eines standardisieren Gutachtens und hatte insbesondere darzustellen, inwieweit die Punkte 3.1. bis 3.8. der Richtlinie Zukunftsfonds erfüllt sind bzw. ob ein Abgehen von den darin genannten Grundsätzen i.S.d. Punktes 3.9. der Richtlinien gerechtfertigt ist.

Danach erfolgt(e) die Unterzeichnung des Fördervertrages zwischen dem KWF mit dem Förderwerber.

Die Auszahlung der zugesagten Fördermittel erfolgt(e) nach Erfüllung der in der Fördervereinbarung enthaltenden Auszahlungsbedingungen direkt durch den KWF, wobei die Mittel seitens der Kärntner Landesholding dem KWF aufgrund der Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt wurden bzw. werden. Bis 31.12.2006 wurden 37 Projekte mit Gesamtkosten von EUR 428,163.761, davon förderbare  Projektkosten von EUR 376.720.836 mit einem Zuschuss von insgesamt EUR 28.197.930,-- genehmigt. Aufgrund der Überbuchung der Förderfälle hat der KWF EUR 3.197.930,-- per 31.12.2006 aus seinem eigenen Budget aufgewendet.


kein Projektfoto